Kindergarten Ingrid Hein e.V.
                                 Kindergarten Ingrid Hein e.V.

Rechtliche Grundlagen

Der gemeinnützige Verein „Kindergarten Ingrid Hein e.V.“ wurde am 17. September 1980 von 7 Mitgliedern gegründet und 1996 als ordentliches Mit­glied in den Paritätischen Wohlfahrtsverband aufgenommen.

 

Zweck des Vereins ist nach § 2 der Satzung die Förderung der Erziehung. Der Satzungs­zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Schaffung und Unterhaltung von Kindertagesstätten. Der Verein ist wegen Förderung der Erziehung von der Körperschaft- und Gewerbe­steuer persön­lich be­freit. Die Zwecke des Vereins sind vom Finanzamt München für Körper­schaften erstmals mit Schreiben vom 14.10.1980 als gemeinnützig und besonders förderungs­würdig aner­kannt. Eine entsprechende Verlängerung erfolgt regelmäßig.

 

Organe des Vereins sind gem. § 9 der Satzung die Mitgliederversammlung, der Vor­stand und der Arbeitsausschuss (bestehend aus Vorstand und den pädagogischen An­ge­stellten des Vereins).

 

Den Vorstand des Vereins bilden

Herr Dipl.-Ing. Hans-Rudolf Hein als Vorsitzender

Frau Ingrid Hein als stellvertretende Vorsitzende

Frau Christa Stock als Beisitzerin

Frau Miriam Hein-Linn als Geschäftsführerin und Beisitzerin.

 

Der Verein betreibt derzeit drei Kindertagesstätten, eine zweigruppige Einrichtung in München-Ober­menzing, Ziegelhofstr. 4 mit 48 genehmigten Ganztagesplätzen, ein Kinder­haus in Germering, Geschwister-Scholl-Ring 57 mit 100 genehmigten Ganz­tages­plätzen für Kinder über 3 Jahren und 24 Krippenplätzen sowie eine zweigruppige Einrichtung in Germering, Nebeler Str. 48 mit 50 genehmigten Ganztages­plätzen.

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